| Wer die volle staatliche Förderung
will, muss einen bestimmten Teil seines sozialversicherungspflichtigen
Jahresgehalts in den Riester-Vertrag einzahlen, abzüglich
der jeweils erhaltenen Zulagen.
Die staatliche Förderung steigt parallel zu den
freiwilligen Beiträgen bis 2008 in Zwei-Jahres-Schritten
an.
Eine Kinderzulage bekommt die Person, die auch das
Kindergeld bezieht. Bei zusammenlebenden Ehegatten
wird sie automatisch auf den Vorsorgevertrag der Frau
überwiesen. Wenn beide Partner schriftlich einwilligen,
kann die Kinderzulage auch dem Vorsorgevertrag des
Mannes gutgeschrieben werden.
Ein Rechenbeispiel (ab 2008):
Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern hat
ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen von 30.000
€.
Seine Frau ist nicht berufstätig und daher nicht
selbst sozialversicherungspflichtig.
Spart das Paar insgesamt (Eigenbeitrag + Zulagen)
die erforderlichen 4 % (= 1200 €), erhält
es vom Staat Zulagen von insgesamt 678 € (2 x
154 € für Mann und Frau + 2 x 185 €
für die Kinder).
Der Eigenbeitrag liegt bei nur 522 € (1.200 €
- 678 €). Die Zulage macht also mehr als die
Hälfte der Sparsumme aus.
In diesem Beispiel läge der Sparaufwand für beide
Ehepartner zusammen nur bei insgesamt 43,50 Euro monatlich,
also pro Person bei nur 21,75 Euro für 2 Riesterrenten
im Alter.
Neben der Riester
Rente gibt es noch viele weitere Möglichkeiten
der privaten Altersvorsorge. Nutzen Sie unseren unkomplizierten
Vergleich, um heraus zu finden, welche Form der Altersvorsorge
für Sie optimal ist.
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