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Wofür kann ich Wohn-Riester einsetzen?

Das Riester-Kapital für die Finanzierung einer selbst genutzten "Immobilie" verwendet werden. Darunter ist laut dem geänderten Paragraph 92 a Einkommensteuergesetz eine "Wohnung in einem Haus, eine Eigentumswohnung oder eine Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft oder ein Haus" zu verstehen.

Weitere Voraussetzung: Die Immobilie muss den Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz des Riester-Sparers bilden. Eine Ferienwohnung im Ausland oder ein Altersdomizil außerhalb Deutschlands ist nicht förderfähig. Auch ein Dauerwohnrecht soll riester-fähig sein.

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Mehr Infos zum Thema Wohn-Riester-Rente/Eigenheimrente

In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf folgende Fragen:

Grundzüge der "Wohn-Riester-Rente" bzw. "Eigenheimrente"

Was ist Wohn-Riester-Rente?

Hauskauf mit Riester: Ging das bisher nicht?

Wofür kann ich Wohn-Riester einsetzen?

Kann ich mit Riester auch mein Haus oder meine Wohnung altersgerecht umrüsten?

Darf ich mit Wohn-Riester auch ein Zweifamilienhaus kaufen?

Akzeptieren die Banken das Riester-Vermögen als Eigenkapital bei der Baufinanzierung?

Kann ich das Riester-Guthaben auch zur Tilgung eines Baudarlehens verwenden?

Was passiert mit der Wohnungsbauprämie?

Muss Wohn-Riester versteuert werden?

Ab wann gilt Wohn-Riester?

Wo bekomme ich fachkundige Beratung?



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