Das Riester-Kapital für die Finanzierung
einer selbst genutzten "Immobilie" verwendet werden.
Darunter ist laut dem geänderten Paragraph 92 a Einkommensteuergesetz
eine "Wohnung in einem Haus, eine Eigentumswohnung
oder eine Genossenschaftswohnung einer eingetragenen
Genossenschaft oder ein Haus" zu verstehen.
Weitere Voraussetzung: Die Immobilie muss den Lebensmittelpunkt
und Hauptwohnsitz des Riester-Sparers bilden. Eine
Ferienwohnung im Ausland oder ein Altersdomizil außerhalb
Deutschlands ist nicht förderfähig. Auch ein Dauerwohnrecht
soll riester-fähig sein.
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