| Ja. Wer vor der Rente steuerfrei anspart,
muss mit Renteneintritt die Auszahlung versteuern.
Für klassische Riester-Produkte heißt das: Die Rente,
die aus der Riester-Versicherung, dem -Fonds- oder
-Banksparplan fließt, muss der Sparer im Ruhestand
versteuern. Bei Wohn-Riester gibt es naturgemäß keine
monatliche Rente, die besteuert werden könnte.
Daher wird ein fiktives Konto, das "Wohnförderkonto",
gebildet, auf dem die staatliche Förderung sowie die
Tilgungsraten fürs Haus mit jährlich zwei Prozent
registriert werden. Auf diese Summe zahlt der Ruheständler
dann Steuern.
Der Sparer wird quasi so behandelt, als erhielte er
eine monatliche Rente. Dabei soll der Ruheständler
wählen können, ob er die Steuer auf einen Schlag zahlt,
dann gewährt ihm das Finanzamt einen Rabatt von 30
Prozent - nur 70 Prozent des Kapitals auf dem Wohnförderkonto
werden versteuert.
Im Gegenzug verpflichtet sich der Rentner, 20 Jahre
lang den Immobilienbesitz zu halten. Als zweite Möglichkeit
kann der Rentner die auf sein Riester-Vermögen entfallende
Steuer 25 Jahre lang abstottern - ohne Abschlag.
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