| Grundsätzlich kann jeder einen
Vertrag zur privaten Altersvorsorge abschließen.
Ein Anspruch auf staatliche Förderung durch Zulagen
und Steuerfreibeträge haben
in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte
Arbeitnehmer
Beamte
Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit
beamtenähnlicher Zusatzversorgung (VBL)
Berufs- und Zeitsoldaten
Auszubildende
nicht Erwerbstätige in der dreijährigen
Kindererziehungszeit
Wehr- und Zivildienstleistende
pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Hebammen,
Pflegepersonen, Kurierfahrer)
geringfügig Beschäftigte (bis 400€),
die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
Bezieher von Vorruhestandsgeld
Landwirte, die in der Altersicherung der Landwirte
pflichtversichert sind
Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder
soziales Jahr absolvieren
Bezieher von Arbeitslosengeld
Bezieher von Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld
und Unterhaltsgeld
Mitglieder geistlicher Genossenschaften
behinderte Personen, die zur Erwerbsfähigkeit
befähigt werden sollen
Seelotsen
Künstler, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
versichert sind
Auch Ehepartner von Mitgliedern dieser Personengruppen
erhalten die staatlichen Zulagen und Steuervorteile,
wenn sie einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen.
Dies gilt auch für Selbstständige
und Freiberufler, wenn der Ehepartner versicherungspflichtig
berufstätig ist und eine eigene
Riester-Police besitzt.
Tipp: Familien mit Kindern
erhalten besonders hohe Förderungen. Die Beiträge,
die einschließlich der staatlichen Zulagen erforderlich
sind, um die Maximalförderung zu erhalten, liegen
z.Zt. bei 2 %, ab 2006 bei 3 % und ab 2008 bei 4 %
des Bruttogehalts.
Prüfen Sie mit unserem unkomplizierten Vergleich,
ob auch Sie in den Genuss staatlicher Zulagen kommen
können.
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