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Wer kann sich privat krankenversichern?

Wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern:

- Sie sind Arbeitnehmer mit einem Brutto-Jahreseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 48.150 € brutto/Jahr (das entspricht 4.012,50 €/Monat bei 12 Monatsgehältern bzw. 3.703,85 € bei 13 Monatsgehältern). Das Netto-Einkommen spielt dabei keine Rolle.

- Sie sind Beamter

- Sie sind hauptberuflich selbstständig oder freiberuflich tätig

- als Künstler oder Publizist mit Einschränkungen

- als Student/Studentin, wenn ein Elternteil in der privaten Krankenversicherung ist.

Wenn Sie nicht erwerbstätig sind, haben Sie die Möglichkeit sich über Ihren privat versicherten Ehegatten zu versichern.

Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze sind gesetzlich pflichtversichert und haben keine Möglichkeit Ihre gesetzliche Krankenversicherung zu kündigen. Mit einer privaten Zusatzversicherung z.B. für Zahnersatz, Sehhilfen oder stationäre Krankenhausaufenthalte, lässt sich der gesetzliche Versicherungsschutz jedoch wesentlich verbessern.


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Wie sind Sie zur Zeit krankenversichert?



Weitere Infos zum Thema private Krankenversicherung

In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf folgende Fragen:

Was sind die Vorteile einer privaten Krankenversicherung?

Wer kann sich privat krankenversichern?

Wie sind die Kündigungsfristen bei den gesetzlichen Krankenkassen?

Was versteht man unter der Versicherungspflichtgrenze?

Was ist der Basistarif?

Was passiert bei einem Anbieterwechsel mit meiner Altersrückstellung?

Wer kann in den Basistarif wechseln?





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