Welche Leistungen erhalte ich bei
der Riester-Rente?
Die Leistungen der Riester-Rente bestehen
je nach Vertragsgestaltung aus einer
lebenslangen Rente
einer lebenslangen Rente mit Garantiezeit, d.h. die
Rente wird nach dem Tod des Rentenbeziehers eine vertraglich
vereinbarte Zeit lang an die Hinterbliebenen weitergezahlt
einer lebenslangen Rente mit Todesfallleistung, in
der das angesparte Kapital abzüglich bereits
gezahlter Renten nach dem Tod des Rentenbeziehers
an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird.
Die Zahlungen beginnen im Allgemeinen mit Beginn der
Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
also nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Der Versicherte
kann Leistungen jedoch schon ab dem 60. Lebensjahr
beantragen, wenn er gleichzeitig früher gesetzliche
Rente bezieht. Dann sich die monatlichen Rentenzahlungen
jedoch geringer als bei Rentenbeginn mit 65 Jahren.
Tipp: Zahlen in einer Ehe
beide Partner in die Riester Rente, und verstirbt
einer der Ehepartner vor Erreichen des Rentenbeginns,
so kann das angesparte Vorsorgevermögen auf den
Riester-Vertrag des überlebenden Ehepartners
übertragen werden.
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