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Infos zum Thema Rürup Rente


Was ist eine Rürup- oder Basis-Rente?

Gemeinsam mit der gesetzlichen Rente soll die Basis-Rente die Grundlage für das finanzielle Auskommen im Alter bilden. Die Basis-Rente verknüpft die vom Alterseinkünftegesetz vorgeschriebene Sicherheit mit Sparflexibilität.

So können Sie sich auf eine lebenslange Rente verlassen und dennoch Ihre individuellen Interessen realisieren, z.B. sind die Beiträge im Todesfall nicht verloren und vor Rentenbeginn ist die Versicherung vor fremden Zugriff sicher und wird auch beim Arbeitslosengeld II nicht angerechnet.


Die wichtigsten Vorteile der Basis-Rente im Überblick:

Die Beiträge sind steuerlich abzugsfähig, ab 2005 bis zu 60%, dann kontinuierlich jährlich 2% steigend. (Interessant als Steuerspamodell für Selbstständige und Besserverdiener)

Sonderzahlungen und Beitragsänderungen sind jederzeit möglich. Die Basis-Rente passt sich so allen Lebenslagen an.

Eine Basis-Rente ist vor Rentenbeginn unpfändbar. Sie wird auch beim Arbeitslosengeld II (Hartz 4) oder im Insolvenzfall nicht angerechnet. Die Altersvorsorge ist vor fremdem Zugriff sicher! (Interessant für Arbeitslose und Hartz4-gefährdete Personen)

In der Regel wird schon heute eine feststehende Rentenmindesthöhe garantiert.

Bei Tod wird bei guten Anbietern eine Hinterbliebenen-Leistung an den Ehegatten oder bei Ledigen an kindergeldberechtigte Kinder als Rente gezahlt.

Die Sparbeiträge können i.d.R wahlweise klassisch oder auch fondsgebunden angelegt werden.


Weshalb reicht meine gesetzliche Rentenversicherung nicht aus?

Aufgrund von drei Faktoren ist die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig sehr problematisch und ein starkes Absinken des Rentenniveaus kaum zu vermeiden:

Der demographische Faktor: Es werden immer weniger Kinder geboren, die aufgrund einer steigenden Lebenserwartung der Menschen eine immer grössere Rentenlast finanzieren müssen. Dies führt zu immer geringeren Einnahmen bei ständig steigenden Ausgaben.

Hohe Arbeitslosigkeit: In die Rentenkasse zahlen nur Arbeitnehmer ein, die auch einen Job haben. In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit verschiebt sich das Verhältnis von Einzahlern zu Rentnern ins Negative.

Generationenvertrag: Aufgrund des Generationenvertrages finanziert ein Beitragszahler nicht seine eigene Rente, sondern die der jetzigen Renter. Später wird seine Rente dann wiederum von der nachfolgenden Generation finanziert. Der jetzige Beitragszahler baut also kein eigenes finanzielles Vermögen auf und muß darauf vertrauen, dass die nachfolgende Generation auch tatsächlich in der Lage ist, seine Rentenansprüche zu finanzieren.


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