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Infos zum Thema Riester Rente



Was ist eine Riester Rente?

Die Riesterente ist eine private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis, mit der Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke schließen können. Sie zahlen während Ihres aktiven Arbeitslebens Beiträge in eine private Rentenversicherung, einen Banksparplan oder einen Fonds und erhalten als 'Extra' staatliche Zulagen und Steuerfreibeträge. Riesterprodukte sind behördlich zertifiziert: der Versicherer garantiert Rückzahlungen mindestens in Höhe der eingezahlten Beiträge sowie eine Mindestverzinsung von z.Zt. 2,75 Prozent. Damit liegt die Rendite der Riesterrente meist deutlich über dem Zins für vergleichbare Anlagen.


Wer hat Anspruch auf die Riester Rente?

Grundsätzlich kann jeder einen Vertrag zur privaten Altersvorsorge abschließen. Ein Anspruch auf staatliche Förderung durch Zulagen und Steuerfreibeträge haben

in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer
Beamte
Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit beamtenähnlicher Zusatzversorgung (VBL)
Berufs- und Zeitsoldaten
Auszubildende
nicht Erwerbstätige in der dreijährigen Kindererziehungszeit
Wehr- und Zivildienstleistende
pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Hebammen, Pflegepersonen, Kurierfahrer)
geringfügig Beschäftigte (bis 400€), die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
Bezieher von Vorruhestandsgeld
Landwirte, die in der Altersicherung der Landwirte pflichtversichert sind
Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren
Bezieher von Arbeitslosengeld
Bezieher von Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld
Mitglieder geistlicher Genossenschaften
behinderte Personen, die zur Erwerbsfähigkeit befähigt werden sollen
Seelotsen
Künstler, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind

Auch Ehepartner von Mitgliedern dieser Personengruppen erhalten die staatlichen Zulagen und Steuervorteile, wenn sie einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen. Dies gilt auch für Selbstständige und Freiberufler, wenn der Ehepartner versicherungspflichtig berufstätig ist und eine eigene Riester-Police besitzt.

Tipp: Familien mit Kindern erhalten besonders hohe Förderungen. Die Beiträge, die einschließlich der staatlichen Zulagen erforderlich sind, um die Maximalförderung zu erhalten, liegen z.Zt. bei 2 %, ab 2006 bei 3 % und ab 2008 bei 4 % des Bruttogehalts.

Prüfen Sie mit unserem unkomplizierten Vergleich, ob auch Sie in den Genuss staatlicher Zulagen kommen können.


Welche Leistungen erhalte ich bei der Riester-Rente?

Die Leistungen der Riester-Rente bestehen je nach Vertragsgestaltung aus einer

lebenslangen Rente
einer lebenslangen Rente mit Garantiezeit, d.h. die Rente wird nach dem Tod des Rentenbeziehers eine vertraglich vereinbarte Zeit lang an die Hinterbliebenen weitergezahlt
einer lebenslangen Rente mit Todesfallleistung, in der das angesparte Kapital abzüglich bereits gezahlter Renten nach dem Tod des Rentenbeziehers an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird.

Die Zahlungen beginnen im Allgemeinen mit Beginn der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, also nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Der Versicherte kann Leistungen jedoch schon ab dem 60. Lebensjahr beantragen, wenn er gleichzeitig früher gesetzliche Rente bezieht. Dann sich die monatlichen Rentenzahlungen jedoch geringer als bei Rentenbeginn mit 65 Jahren.

Tipp: Zahlen in einer Ehe beide Partner in die Riester Rente, und verstirbt einer der Ehepartner vor Erreichen des Rentenbeginns, so kann das angesparte Vorsorgevermögen auf den Riester-Vertrag des überlebenden Ehepartners übertragen werden.


Wie hoch sind die staatlichen Zulagen?

Wer die volle staatliche Förderung will, muss einen bestimmten Teil seines sozialversicherungspflichtigen Jahresgehalts in den Riester-Vertrag einzahlen, abzüglich der jeweils erhaltenen Zulagen.

Die staatliche Förderung steigt parallel zu den freiwilligen Beiträgen bis 2008 in Zwei-Jahres-Schritten an.

Eine Kinderzulage bekommt die Person, die auch das Kindergeld bezieht. Bei zusammenlebenden Ehegatten wird sie automatisch auf den Vorsorgevertrag der Frau überwiesen. Wenn beide Partner schriftlich einwilligen, kann die Kinderzulage auch dem Vorsorgevertrag des Mannes gutgeschrieben werden.



Ein Rechenbeispiel (ab 2008):

Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern hat ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen von 30.000 €.

Seine Frau ist nicht berufstätig und daher nicht selbst sozialversicherungspflichtig.

Spart das Paar insgesamt (Eigenbeitrag + Zulagen) die erforderlichen 4 % (= 1200 €), erhält es vom Staat Zulagen von insgesamt 678 € (2 x 154 € für Mann und Frau + 2 x 185 € für die Kinder).

Der Eigenbeitrag liegt bei nur 522 € (1.200 € - 678 €). Die Zulage macht also mehr als die Hälfte der Sparsumme aus.

In diesem Beispiel läge der Sparaufwand für beide Ehepartner zusammen nur bei insgesamt 43,50 Euro monatlich, also pro Person bei nur 21,75 Euro für 2 Riesterrenten im Alter.

Neben der Riester Rente gibt es noch viele weitere Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge. Nutzen Sie unseren unkomplizierten Vergleich, um heraus zu finden, welche Form der Altersvorsorge für Sie optimal ist.


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