Infos zum Thema Riester Rente
Was ist eine Riester Rente?
Die Riesterente ist eine private Altersvorsorge auf freiwilliger
Basis, mit der Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke schließen
können. Sie zahlen während Ihres aktiven Arbeitslebens
Beiträge in eine private Rentenversicherung, einen Banksparplan
oder einen Fonds und erhalten als 'Extra' staatliche Zulagen und
Steuerfreibeträge. Riesterprodukte sind behördlich zertifiziert:
der Versicherer garantiert Rückzahlungen mindestens in Höhe
der eingezahlten Beiträge sowie eine Mindestverzinsung von
z.Zt. 2,75 Prozent. Damit liegt die Rendite der Riesterrente meist
deutlich über dem Zins für vergleichbare Anlagen.
Wer hat Anspruch auf die Riester Rente?
Grundsätzlich kann jeder einen Vertrag zur privaten Altersvorsorge
abschließen. Ein Anspruch auf staatliche Förderung durch
Zulagen und Steuerfreibeträge haben
in der gesetzlichen Rentenversicherung
pflichtversicherte Arbeitnehmer
Beamte
Beschäftigte im öffentlichen
Dienst mit beamtenähnlicher Zusatzversorgung (VBL)
Berufs- und Zeitsoldaten
Auszubildende
nicht Erwerbstätige in der dreijährigen
Kindererziehungszeit
Wehr- und Zivildienstleistende
pflichtversicherte Selbstständige
(z.B. Hebammen, Pflegepersonen, Kurierfahrer)
geringfügig Beschäftigte
(bis 400€), die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet
haben
Bezieher von Vorruhestandsgeld
Landwirte, die in der Altersicherung
der Landwirte pflichtversichert sind
Personen, die ein freiwilliges ökologisches
oder soziales Jahr absolvieren
Bezieher von Arbeitslosengeld
Bezieher von Versorgungskrankengeld,
Übergangsgeld und Unterhaltsgeld
Mitglieder geistlicher Genossenschaften
behinderte Personen, die zur Erwerbsfähigkeit
befähigt werden sollen
Seelotsen
Künstler, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
versichert sind Auch Ehepartner von Mitgliedern dieser
Personengruppen erhalten die staatlichen Zulagen und Steuervorteile,
wenn sie einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen.
Dies gilt auch für Selbstständige und Freiberufler,
wenn der Ehepartner versicherungspflichtig berufstätig ist
und eine eigene Riester-Police besitzt.
Tipp: Familien mit Kindern erhalten besonders
hohe Förderungen. Die Beiträge, die einschließlich
der staatlichen Zulagen erforderlich sind, um die Maximalförderung
zu erhalten, liegen z.Zt. bei 2 %, ab 2006 bei 3 % und ab 2008 bei
4 % des Bruttogehalts.
Prüfen Sie mit unserem unkomplizierten
Vergleich, ob auch Sie in den Genuss staatlicher Zulagen kommen
können.
Welche Leistungen erhalte ich bei der Riester-Rente?
Die Leistungen der Riester-Rente bestehen je nach Vertragsgestaltung
aus einer
lebenslangen Rente
einer lebenslangen Rente mit Garantiezeit,
d.h. die Rente wird nach dem Tod des Rentenbeziehers eine vertraglich
vereinbarte Zeit lang an die Hinterbliebenen weitergezahlt
einer lebenslangen Rente mit Todesfallleistung,
in der das angesparte Kapital abzüglich bereits gezahlter Renten
nach dem Tod des Rentenbeziehers an die Hinterbliebenen ausgezahlt
wird.
Die Zahlungen beginnen im Allgemeinen mit Beginn der Altersrente
aus der gesetzlichen Rentenversicherung, also nach Vollendung des
65. Lebensjahres. Der Versicherte kann Leistungen jedoch schon ab
dem 60. Lebensjahr beantragen, wenn er gleichzeitig früher
gesetzliche Rente bezieht. Dann sich die monatlichen Rentenzahlungen
jedoch geringer als bei Rentenbeginn mit 65 Jahren.
Tipp: Zahlen in einer Ehe beide Partner
in die Riester Rente, und verstirbt einer der Ehepartner vor Erreichen
des Rentenbeginns, so kann das angesparte Vorsorgevermögen
auf den Riester-Vertrag des überlebenden Ehepartners übertragen
werden.
Wie hoch sind die staatlichen Zulagen?
Wer die volle staatliche Förderung will, muss einen bestimmten
Teil seines sozialversicherungspflichtigen Jahresgehalts in den
Riester-Vertrag einzahlen, abzüglich der jeweils erhaltenen
Zulagen.
Die staatliche Förderung steigt parallel zu den freiwilligen
Beiträgen bis 2008 in Zwei-Jahres-Schritten an.
Eine Kinderzulage bekommt die Person, die auch das Kindergeld bezieht.
Bei zusammenlebenden Ehegatten wird sie automatisch auf den Vorsorgevertrag
der Frau überwiesen. Wenn beide Partner schriftlich einwilligen,
kann die Kinderzulage auch dem Vorsorgevertrag des Mannes gutgeschrieben
werden.
Ein Rechenbeispiel (ab 2008):
Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern hat ein sozialversicherungspflichtiges
Einkommen von 30.000 €.
Seine Frau ist nicht berufstätig und daher nicht selbst sozialversicherungspflichtig.
Spart das Paar insgesamt (Eigenbeitrag + Zulagen) die erforderlichen
4 % (= 1200 €), erhält es vom Staat Zulagen von insgesamt
678 € (2 x 154 € für Mann und Frau + 2 x 185 €
für die Kinder).
Der Eigenbeitrag liegt bei nur 522 € (1.200 € - 678 €).
Die Zulage macht also mehr als die Hälfte der Sparsumme aus.
In diesem Beispiel läge der Sparaufwand für beide Ehepartner zusammen nur bei insgesamt 43,50 Euro monatlich, also pro Person bei nur 21,75 Euro für 2 Riesterrenten im Alter.
Neben der Riester Rente gibt es noch viele weitere Möglichkeiten
der privaten Altersvorsorge. Nutzen Sie unseren unkomplizierten
Vergleich, um heraus zu finden, welche Form der Altersvorsorge für
Sie optimal ist.
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