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Infos zum Thema Pflegeversicherung



Was kostet fremde Hilfe und wer übernimmt anfallende Pflegekosten?

Die monatlichen Kosten schwanken zwischen einigen Hundert Euro für Hilfeleistungen bei beschwerlichen Hausarbeiten oder für Besorgungen bis zu über 3.000 Euro für einen Platz im Pflegeheim.

Die soziale Pflegeversicherung (Pflegepflichtversicherung) übernimmt, je nach Pflegestufe, nur einen Teil der Kosten. So erhalten Schwerstpflegebedürftige in Stufe III zwar 1.432 Euro im Monat, die Kosten bei stationärer Pflege belaufen sich aber auf mehr als 3.000 Euro.

Übersteigen die erheblichen Zuzahlungen die Altersrente, geht es an die Ersparnisse, die oft völlig aufgebraucht werden. Vielen Pflegebedürftigen bleibt letzten Endes nur noch der bittere Gang zum Sozialamt.

Was aber viele nicht wissen, auch Kinder müssen für ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen, wenn diese zum Pflegefall werden. Und dann kann es schnell teuer werden.

Grundsätzlich gilt: Wird ein Kind für seine Eltern unterhaltspflichtig, darf es monatlich 1.250,- Euro behalten. Dieser Selbstbehalt soll die Kosten der allgemeinen Lebenshaltung einschließlich Miete abdecken. Was darüber hinaus geht, kann das Sozialamt einbehalten, allerdings nach einem Entscheid des Bundesgerichtshofes nur zu 50 Prozent. Jedoch halten sich nicht alle Kommunen an diese Empfehlung. Einige Städte und Gemeinden ziehen immer noch bis zu 100 Prozent ein.

Selbst das Ersparte der Kinder bleibt nicht verschont. Allerdings: Ab welchem Betrag die Behörden zugreifen ist hier völlig unterschiedlich.

Mit einer privaten Pflegerente schonen Sie Ihre Ersparnisse. Und fallen später niemandem zur Last. Doch warten Sie damit nicht.

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