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Infos zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung



Warum Berufsunfähigkeitsversicherung?

Berufsunfähigkeit führt oftmals nicht nur zum Verlust des Arbeitsplatzes, sondern ist auch mit enormen finanziellen Einschränkungen verbunden.

Im Krankheitsfall ist der Argeitgeber in der Regel lediglich verpflichtet, das Gehalt 6 Wochen lang weiter zu zahlen. Auch eine private Krankenversicherung zahlt ein vereinbartes Krankentagegeld nur solange eine vorübergehende Krankheit diagnostiziert wurde. Wird eine dauernde Berufsunfähigkeit diagnostiziert erlischt auch dieser Anspruch.

Alle nach 1961 Geborenen bekommen vom Staat nur eine sehr geringe Rente, falls die Berufsunfähigkeit vor dem gesetzlichen Altersrentenanspruch eintritt. Die Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt in diesem Fall im Durchschnitt nur etwa 18 % des letzten Bruttogehalts und ist abhängig davon, wieviel Stunden täglich man theoretisch noch irgendeinen Beruf ausüben könnte.

Besteht die theoretische Möglichkeit, noch 6-8 Stunden am Tag zu arbeiten, egal in welchem Beruf, zahlt der Staat keine Rente.

Bei Berufsanfängern, Selbständigen und Freiberuflern entfällt der Rentenanspruch in der Regel komplett!

Die meisten Verbraucherzentralen und der Bund der Versicherten raten: Berufsunfähigkeitsabsicherung ist nach der privaten Haftpflichtversicherung der wichtigste Versicherungsschutz.

Wichtiger Hinweis: Eine Unfallversicherung zahlt nur bei Unfallfolgen.

Ganz besonders wichtig ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für Bauherren. Bei Berufsunfähigkeit kann die Darlehenslast in der Regel nicht mehr geleistet werden, so dass ein Verkauf des liebgewonnen Eigenheims recht schnell die bittere Konsequenz ist.

Auch bei familliären Alleinverdienern kann die Absicherung der Familie häufig nur unter größten Einschränkungen finanziert werden.



Wonach richtet sich der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der Beitrag der Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich nach Alter, Geschlecht, Beruf und Gesundheitszustand des zu Versichernden und nach der Versicherungsdauer, der Leistungsdauer und der Höhe der vereinbarten monatlichen Rentenzahlung.

Durch eine sogenannte Karenzzeit kann der Beitrag reduziert werden. Die Rentenzahlung beginnt dann z. B. erst nach einer vereinbarten Frist von 6, 12, oder 24 Monaten nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Weitere Möglichkeiten zur Beitragsreduzierung sind die Vereinbarung einer kürzeren Versicherungsdauer oder einer geringeren monatlichen Rente.



Wann liegt Berufsunfähigkeit vor?

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte durch ärztlich nachgewiesene Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich dauerhaft außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die auf Grund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden könnte und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.

Entscheidend dabei ist, ob ein anderer Beruf für die versicherte Person zumutbar ist. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit spielen Ausbildung und das beruflich erworbene Wissen, die Arbeitsinhalte und die Gehaltseinstufung eine wichtige Rolle.
Vereinfacht gesagt darf ein angestellter Arzt nicht auf einen Beruf als Taxifahrer verwiesen werden.

Tipp: Beachten Sie diesbezüglich den Vertragsinhalt der entsprechenden Versicherungsgesellschaft genau! Unser unkomplizierter Vergleich hilft Ihnen dabei.



Wie hoch ist meine Rente in Bezug auf den Grad meiner Berufsunfähigkeit?

Bei einer Berufsunfähigkeit richten sich die Leistungen der Versicherer auch danach, wie hoch der Grad der Invalidität ist. Bereits bei Vertragsabschluss entscheidet der Kunde, ab welchem Invaliditätsgrad eine Rente fliessen soll.

Es werden im Allgemeinen zwei Systeme angeboten:

Bei der Pauschalregelung wird die volle Rente zugesichert, wenn der Kunde zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Dabei geht jedoch derjenige leer aus, der diese Grenze nicht erreicht .

Da sich Berufsunfähigkeit aber meist infolge von Krankheiten allmählich entwickelt, dürfte sich für die meisten Versicherungsnehmer eher das Staffelsystem eignen. Hierbei zahlt die Gesellschaft schon bei 25 prozentiger Berufsunfähigkeit eine anteilige Rente entsprechend dem Grad der Invalidität. Die voll vereinbarte Rente erhält der Versicherte wenn er zu mindestens 75 Prozent berufsunfähig ist



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