Infos zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung
Warum Berufsunfähigkeitsversicherung?
Berufsunfähigkeit führt oftmals nicht nur zum Verlust
des Arbeitsplatzes, sondern ist auch mit enormen finanziellen
Einschränkungen verbunden.
Im Krankheitsfall ist der Argeitgeber in der Regel lediglich verpflichtet,
das Gehalt 6 Wochen lang weiter zu zahlen. Auch eine private Krankenversicherung
zahlt ein vereinbartes Krankentagegeld nur solange eine vorübergehende
Krankheit diagnostiziert wurde. Wird eine dauernde Berufsunfähigkeit
diagnostiziert erlischt auch dieser Anspruch.
Alle nach 1961 Geborenen bekommen vom Staat nur eine sehr geringe
Rente, falls die Berufsunfähigkeit vor dem gesetzlichen Altersrentenanspruch
eintritt. Die Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung
beträgt in diesem Fall im Durchschnitt nur etwa 18 % des
letzten Bruttogehalts und ist abhängig davon, wieviel Stunden
täglich man theoretisch noch irgendeinen Beruf ausüben
könnte.
Besteht die theoretische Möglichkeit, noch 6-8 Stunden am
Tag zu arbeiten, egal in welchem Beruf, zahlt der Staat keine
Rente.
Bei Berufsanfängern, Selbständigen und Freiberuflern
entfällt der Rentenanspruch in der Regel komplett!
Die meisten Verbraucherzentralen und der Bund der Versicherten raten:
Berufsunfähigkeitsabsicherung ist nach der privaten Haftpflichtversicherung
der wichtigste Versicherungsschutz.
Wichtiger Hinweis: Eine Unfallversicherung zahlt nur bei Unfallfolgen.
Ganz besonders wichtig ist die Berufsunfähigkeitsversicherung
für Bauherren. Bei Berufsunfähigkeit kann die Darlehenslast
in der Regel nicht mehr geleistet werden, so dass ein Verkauf
des liebgewonnen Eigenheims recht schnell die bittere Konsequenz
ist.
Auch bei familliären Alleinverdienern kann die Absicherung
der Familie häufig nur unter größten Einschränkungen
finanziert werden.
Wonach richtet sich der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Der Beitrag der Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich
nach Alter, Geschlecht, Beruf und Gesundheitszustand des zu Versichernden
und nach der Versicherungsdauer, der Leistungsdauer und der Höhe
der vereinbarten monatlichen Rentenzahlung.
Durch eine sogenannte Karenzzeit kann der Beitrag reduziert
werden. Die Rentenzahlung beginnt dann z. B. erst nach einer vereinbarten
Frist von 6, 12, oder 24 Monaten nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Weitere Möglichkeiten zur Beitragsreduzierung sind die Vereinbarung
einer kürzeren Versicherungsdauer oder einer geringeren monatlichen
Rente.
Wann liegt Berufsunfähigkeit vor?
Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte
durch ärztlich nachgewiesene Krankheit, Körperverletzung
oder Kräfteverfall voraussichtlich dauerhaft außer
Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben,
die auf Grund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt
werden könnte und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.
Entscheidend dabei ist, ob ein anderer Beruf für die versicherte
Person zumutbar ist. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit spielen
Ausbildung und das beruflich erworbene Wissen, die Arbeitsinhalte
und die Gehaltseinstufung eine wichtige Rolle.
Vereinfacht gesagt darf ein angestellter Arzt nicht auf einen
Beruf als Taxifahrer verwiesen werden.
Tipp: Beachten Sie diesbezüglich
den Vertragsinhalt der entsprechenden Versicherungsgesellschaft
genau! Unser unkomplizierter
Vergleich hilft Ihnen dabei.
Wie hoch ist meine Rente in Bezug auf den Grad meiner Berufsunfähigkeit?
Bei einer Berufsunfähigkeit richten sich die Leistungen der
Versicherer auch danach, wie hoch der Grad der Invalidität
ist. Bereits bei Vertragsabschluss entscheidet der Kunde, ab welchem
Invaliditätsgrad eine Rente fliessen soll.
Es werden im Allgemeinen zwei Systeme angeboten:
Bei der Pauschalregelung wird die volle Rente zugesichert,
wenn der Kunde zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist.
Dabei geht jedoch derjenige leer aus, der diese Grenze nicht erreicht
.
Da sich Berufsunfähigkeit aber meist infolge von Krankheiten
allmählich entwickelt, dürfte sich für die meisten
Versicherungsnehmer eher das Staffelsystem eignen. Hierbei
zahlt die Gesellschaft schon bei 25 prozentiger Berufsunfähigkeit
eine anteilige Rente entsprechend dem Grad der Invalidität.
Die voll vereinbarte Rente erhält der Versicherte wenn er
zu mindestens 75 Prozent berufsunfähig ist
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