Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich
selbstständige Versorgungseinrichtung eines oder mehrerer
Unternehmen zur Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge.
Meist existiert sie in der Rechtsform eines eingetragenen
Vereins oder einer GmbH.
Sollte ein Arbeitgeberwechsel stattfinden, so kann
das bereits angelegte Kapital nicht einfach auf eine
andere Kasse übertragen werden, das dies steuerschädlich
wäre.
Einzige Möglichkeit ist, dass der neue Arbeitnehmer
Mitglied in der Unterstützungskasse wird bzw. bereits
ist.
|