Ein Pensionsfond ist eine vom Arbeitgeber
unabhängige und selbstständige Versorgungseinrichtung,
die zur Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge
des Arbeitnehmers dient.
Die Pensionsfonds werden vom Bundesamt für Finanzdienstleistungen
beaufsichtigt und können von mehreren Arbeitgebern
genutzt werden. Arbeitgeber haben das Recht, das investierte
Vermögen von einer Pensionskasse abzuziehen und auf
eine andere zu übertragen.
Als Arbeitnehmer hat man gegenüber dem Pensionsfond
nur Ansprüche in Höhe des in dem Pensionsfond zur
Verfügung stehenden Vermögens.
Pensionsfonds geben keine Garantie über bestimmte
Leistungen.
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