Unter Direktzusage versteht man die
Zusicherung des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer,
Leistungen aus einer eigenen betrieblichen Altersvorsorge
zu tragen. Der Arbeitgeber verpflichtet sich mit dieser
Direktzusage also, die Rentenzahlung aus eigenem Betriebsvermögen
zu leisten.
Solche Direktzusagen müssen gegen Insolvenz des Arbeitgebers
über einen Pensionssicherungsverein abgesichert werden.
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