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Was versteht man unter Direktzusage?

Unter Direktzusage versteht man die Zusicherung des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer, Leistungen aus einer eigenen betrieblichen Altersvorsorge zu tragen. Der Arbeitgeber verpflichtet sich mit dieser Direktzusage also, die Rentenzahlung aus eigenem Betriebsvermögen zu leisten.

Solche Direktzusagen müssen gegen Insolvenz des Arbeitgebers über einen Pensionssicherungsverein abgesichert werden.

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Weitere Infos zur betrieblichen Altervorsorge

In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf folgende Fragen:

Allgemeine Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge

Weshalb wird die gesetzliche Rente nicht ausreichen?

Was versteht man unter Grundsicherung?

Was versteht man unter Entgeldumwandlung?

Verfällt die betriebliche Altersvorsorge wenn man kündigt oder gekündigt wird?

Was versteht man unter Direktzusage?

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge mit einer Unterstützungskasse?

Was ist ein Pensionsfond?

Was ist eine Pensionskasse?




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