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Wer kann in den Basistarif wechseln?

Ab dem 01.01.2009 können alle Versicherten, die freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht in den Basistarif einer privaten Krankenkasse wechseln.

Wenn Sie bereits privat krankenversichert sind, können Sie bis zum 30.06.2009 in den Basistarif eines jeden Anbieters wechseln.

Wenn Sie über 55 Jahre alt sind oder die Versicherungsbeiträge nachweislich nicht mehr aufbringen können, können Sie auch nach dem 30.06.2009 noch in den Basistarif Ihres derzeitigen Versicherungsunternehmens wechseln.

Schließen Sie einen PKV-Vertrag nach dem 01.01.2009 ab, können Sie jederzeit in den Basistarif jedes beliebigen Unternehmens wechseln.

Sind Sie derzeit ohne Krankenversicherung und waren bereits privat krankenversichert oder haben aufgrund Ihrer beruflichen Situation das Recht Mitglied der privaten Krankenversicherung zu werden, können Sie jederzeit dem Basistarif eines Anbieters Ihrer Wahl beitreten.


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Weitere Infos zum Thema private Krankenversicherung

In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf folgende Fragen:

Was sind die Vorteile einer privaten Krankenversicherung?

Wer kann sich privat krankenversichern?

Wie sind die Kündigungsfristen bei den gesetzlichen Krankenkassen?

Was versteht man unter der Versicherungspflichtgrenze?

Was ist der Basistarif?

Was passiert bei einem Anbieterwechsel mit meiner Altersrückstellung?

Wer kann in den Basistarif wechseln?





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